Kirchenvorstandswahlen am 9./10. Mai 2026
Wegen der Fusion unserer Kirchengemeinden zum 1. Januar 2026 wurde unsere Wahl der Kirchenvorstände verschoben auf das Wochenende vom 09. udd 10. Mai 2026. Gewählt werden 22 Kirchenvorstände, aus jeder der ehemaligen Kirchengemeinden 2 Mitglieder. Jeder Wahlberechtigte hat in seinem Wahlbezirk 2 Stimmen.
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied unserer Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und nicht nach den Vorschriften des stattlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat und der nicht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Fähigkeit zur Wahlausübung abgesprochen wurde.
Zulässige Wahlverfahren sind Stimmabgabe mittels Stimmzettel im Wahlraum oder im Wege der Briefwahl.
Informationen zu den Öffnungszeiten der Wahlräume werden durch Aushang an/in den Kirchen und im nächsten Pfarrbrief bekannt gegeben.
Briefwahl ist möglich ab dem 13 April 2026. Die Briefwahlunterlagen können während der regulären Öffnungszeiten im Pfarrbüro in Simmerath abgeholt werden.
